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Bestätigung für Auszeichnung mit NABU-Qualitätszeichen für Streuobstprodukte

Audit für Ensinger Streuobst-Schorle erfolgreich - NABU-Präsident unterzeichnet Urkunde

Besuch aus Rheinland-Pfalz bekam die Ensinger Mineral-Heilquellen GmbH im Zuge eines Audits für das NABU-Qualitätszeichen für Streuobstprodukte. Claudia Jaskowski als Beauftragte des NABU-Bundesverbandes ließ sich umfangreiche schriftliche Unterlagen vorlegen.

"Die Erfüllung der Kriterien für die Lizenznehmer des NABU-Qualitätszeichens für Streuobstprodukte überprüfen wir durch unsere Vor-Ort-Besuche bei den Lizenznehmern. Daneben gibt es die "Sozialkontrolle" durch die betreuenden Gruppen vor Ort wie hier die Vaihinger Streuobst-Initiative, es gibt vorgeschriebene Flächenkontrollen und natürlich die Kontrolle der Streuobstgetränke auf Pestizide und andere Wirkstoffe", erläutert Jaskowski die Vielfalt der Kontrollen für die vom NABU-Bundesverband mit dem NABU-Qualitätszeichen ausgezeichneten Streuobstprodukte.

Als "Pilotprojekt" bezeichnete Jaskowski die Auditierung von Ensinger, "denn bisher waren die von mir besuchten und kontrollierten Lizenznehmer im Regelfall Keltereien, bei denen das Streuobst im Betrieb angenommen wird und auch das Pressen bzw. Verarbeiten im eigenen Unternehmen stattfindet. Bei Ensinger erfolgt dies bei einem Partnerbetrieb im Enzkreis. Der NABU hat in seinen Kriterien für das Streuobst-Qualitätszeichen das Prinzip der Regionalität festgelegt - Obstannahme und Verwertung sollten nicht mehr als 50 km voneinander entfernt sein. Dieses Regionalitätsprinzip wird für das Streuobst-Schorle von Ensinger bei einer Entfernung von 23 km erfüllt."

Das Einzugsgebiet des Obstes geht von Ditzingen und Möglingen im Süden über Vaihingen bis nach Freudental im Norden und Illingen im Westen. Die Hauptmenge der knapp 140 Tonnen Streuobst, die 2016 angenommen wurden, stammt aus Vaihingen, Sachsenheim und Eberdingen. "Damit bleibt die Annahme noch deutlich innerhalb des 50km-Radius, die wir vom NABU aus als Soll-Regelung festgelegt haben", so Jaskowski.

Kritisch hinterfragte und kontrollierte die Zertifiziererin den Prozess von der Bewirtschaftung bis zum Endprodukt: Die Vorlage von Vertragsmuster und Abrechnungen mit den Bewirtschaftern verbunden mit dem flächengenauen Nachweis der Herkunft der Rohware, das konkrete Auszahlungswesen der 20 Euro je Doppelzentner an die Bewirtschafter, die Dokumentation der Rohstoffströme von der Annahme über den Containerdienst und das getrennte Pressen und Abfüllen von Obst und Apfelsaft, die jährliche Produktkontrolle durch ein unabhängiges, also nicht zum Lizenznehmer gehörendes chemisches Labor bis zur Meldung der Annahme- und  Verkaufszahlen. Dies alles dient als  Nachweis der hundertprozentigen Verwendung von regionalem Hochstammobst ohne Einsatz synthetischer Behandlungsmittel. "Hochstammobstbäume erfüllen einen besonderen ökologischen Anspruch, denn Spechte wie der Grünspecht als Vogel des Jahres 2014 zimmern ihre Bruthöhlen nur in Bäume mit einem Kronenansatz ab rund 180 cm. Davon profitieren Arten wie der Gartenrotschwanz, der bei Ensinger zum Symbolvogel für die Streuobstwiesen auch auf den Etiketten des Streuobst-Schorles abgebildet ist. Auch alte, großkronige, dicke Bäume mit 140 cm oder 160 cm Stammhöhe sind für Spechte und damit all die anderen Höhlenbewohner ungeeignet", erläutert Jaskowski das für einen Naturschutzverband wichtige Kriterium der Hochstämme.

In Zeiten der immer weiter zunehmenden Digitalisierung legte Jaskowski auch großen Wert auf die Präsentation auf den Internetseiten der Lizenznehmer. "Die Internetseiten von Ensinger wurden gerade neu gestaltet. Wir verstehen es durchaus als Winwin-Situation, wenn auf den NABU-Seiten und den Seiten der Lizenznehmer gegenseitige Verlinkungen erfolgen. Der NABU bewirbt damit direkt und bei hohen Klickzahlen die Streuobstprodukte der Lizenznehmer, die Lizenznehmer weisen auf die Informationen und Serviceleistungen des NABU in puncto Streuobst hin."

Bestandteil des Audits war auch eine stichprobenweise Begehung von Streuobstwiesen der Vertrags-Anlieferer. Der NABU legt großen Wert auf die Kombination ökologischer und ökonomischer Standards. Ensinger zahlt bereits seit 2010 einen fairen Preis von 20 Euro je Doppelzentner für das getrennt erfasste Streuobst. Dieser ökonomische und schließlich auch soziale Standard wird gekoppelt mit der Vorgabe, Obst ausschließlich von Hochstamm-Obstbäumen anzunehmen und auf den Einsatz synthetischer Pestizide und synthetischer Mineraldünger zu verzichten.

"Unterm Strich bin ich sehr zufrieden mit der Einhaltung der Kriterien durch Ensinger und die Vaihinger Streuobstinitiative. Sowohl das Unternehmen als auch die ehrenamtlich Tätigen von BUND, Imkern, Obst- und Gartenbau und NABU leisten vorbildliche Arbeit. Daher bestätige ich als zuständige Zertifiziererin die Einhaltung der NABU-Kriterien. NABU-Präsident Olaf Tschimpke hat daher mit mir die entsprechende Zertifizierungsurkunde unterzeichnet und an Ensinger zugesendet."


Das Bild zeigt (v.l.n.r.): Nico Kütterer, Anette Gaßner, Stefan Schurr (alle Ensinger), Claudia Jaskowski (NABU), Jörg Mannhardt (Ensinger), Dr. Markus Rösler (Vaihinger Streuobst-Initiative/NABU),  Gerhard Haffner (Vaihinger Streuobst-Initiative/Bezirks-Imkerverein Vaihingen).

Kontakt

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HEIKE LAUE
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